Pflegeimmobilien als renditestarke Kapitalanlage mit Zukunft kaufen
Sichern Sie sich die Möglichkeit, am Erfolg des Zukunftsmarktes Pflegeimmobilien teilzuhaben. Für eine Investition in Pflegeimmobilien sprechen nicht nur attraktive Renditen von bis zu 5%, sondern auch die Sicherheit einer Immobilie, der geringe Verwaltungsaufwand, die indexierten Mieten und das bevorzugte Belegungsrecht im Bedarfsfall.
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Pflegeimmobilien kaufen bedeutet: Geldanlage und Altersvorsorge in Einem!
Beim Kauf von Pflegeimmobilien wird diese oft als „Sorglos-Immobilie“ bezeichnet. Der Grund dafür ist der langfristig geschlossene Pachtvertrag mit einem Pflegeheimbetreiber (Vertragslaufzeit von 20 Jahren oder mehr). So ist eine langfristige und monatliche Mieteinnahme für die Eigentümer garantiert.
Im Pachtvertrag mietet der Betreiber die gesamte Pflegeimmobilie (Pflegeheim, Seniorenheim) und verpflichtet sich, jeden Monat die definierte und indexierte Miete zu bezahlen. Die Gesamtmiete wird anschließend von der festgelegten Hausverwaltung entsprechend den Miteigentumsanteilen auf die Mieter verteilt.
Somit entsteht dem Eigentümer selbst bei Leerstand seines Pflegeappartements kein Mietausfall. Vorteile einer Pflegeimmobilie als Kapitalanlage sind z.B. die kostengünstigen Nebenkosten, das Vorbelegungsrecht für die eigene Familie und der Inflationsschutz durch indexierte Mieten. Neben der Bezeichnung als „Sorglos-Immobilie“, wird häufig von einem „Rundum-Sorglos-Paket“ gesprochen.
Steigendes Interesse Pflegeimmobilien zu kaufen
Aus über 28 Jahren Erfahrung wissen wir, dass Menschen nicht nur aufgrund der attraktiven Renditen Pflegeimmobilien kaufen. Die Menschen in Deutschland werden immer älter, wodurch die Nachfrage nach Pflegeimmobilien automatisch steigt. Die Pflegeimmobilie ist somit nicht nur interessant als Geldanlage, sondern sichert durch das oft standortübergreifende Vorbelegungsrecht für die eigene Familie den Ruhestand ab.
Es ist bei weitem nicht garantiert, bei Bedarf einen Pflegeplatz in einem Pflegeheim zeitnah belegen zu können (Lange Wartelisten). Warum also nicht eine renditestarke Pflegeimmobilie kaufen und gleichzeitig das Vorbelegungsrecht im Bedarfsfall sichern?
Beachten Sie folgende Punkte beim Kauf von Pflegeimmobilien
Pflegeimmobilien sind in der Regel ganze Pflegeheime, die in einzelne Pflegeappartements aufgeteilt sind. Sollten Sie Interesse an einem Kauf von Pflegeimmobilien haben, ist es vor allem wichtig, dass sich die Pflegeimmobilien in bester Lage befinden.
Entgegen Eigentumswohnungen ist es bei Pflegeimmobilien besonders wichtig, dass diese gut für Angehörige erreichbar sind. Außerdem sollte der Standort mit dem Bedarf pflegebedürftiger Menschen und der vorhandenen Infrastruktur abgestimmt sein.
Bevor eine Einrichtung von uns verkauft wird, werden der Standort, der Betreiber und der Bauträger umfassend auf Nachhaltigkeit geprüft. Aspekte, die bei der Überprüfung eine Rolle spielen, sind z.B. ein entsprechender Mikrostandort (Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte, Frisör) und Makrostandort (Umkreis, Infrastruktur) und die Erfahrung des Bauträgers und Betreibers mit Pflegeimmobilien. Möchten Sie noch mehr über die Themen Bedarfsanalyse oder Pflegeimmobilien erfahren, kontaktieren Sie uns doch ganz unverbindlich über unser Kontaktformular!
Eigenes Grundbuchblatt und trotzdem minimaler Verwaltungsaufwand
Nach dem Kauf einer Pflegeimmobilie müssen Sie sich nicht um die Vermietung Ihrer Immobilie kümmern. Sie sind nicht nur vor Mietnomaden geschützt und dem oft einhergehenden Schaden, sondern auch vor ausbleibenden Mietzahlungen. Ein positiver Nebeneffekt ist die Tatsache, dass Sie keine Nebenkostenabrechnung erstellen müssen. Weitere Vorteile einer Pflegeimmobilie
Referenzobjekte
Ihre Vorteile mit unseren Pflegeimmobilien
Der Standort der Pflegeimmobilie ist wichtig, damit hier langfristig und nachhaltig investiert werden kann. Deshalb überprüfen wir sowohl den Standort als auch den in Frage kommenden Betreiber gründlich.
Wir unterstützen unsere Kunden nicht nur vor und bei dem Kauf einer Pflegeimmobilie. Auch nach dem Kauf stehen wir Ihnen bei allen Fragen und als Vertretung bei Eigentümerversammlungen tatkräftig zur Seite.
Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass selbst bei vorübergehendem Leerstand Ihrer Wohnung keine Mietzahlung ausfällt.
Durch den Kauf einer Pflegeimmobilie haben Sie in der Regel ein Vorbelegungsrecht in allen Objekten des jeweiligen Betreibers. Somit können sowohl Sie als auch Verwandte bei Bedarf an der häufig sehr langen Warteliste vorbei einen Pflegeplatz beziehen.
Steigender Bedarf an Pflegeimmobilien in Deutschland
Prognosen zufolge steigt die Anzahl an Pflegebedürftigen in Deutschland bis 2050 auf ca. 5,9 Millionen Menschen.
Aktuell sind rund 4 Millionen Menschen pflegebedürftig. Das sind bereits 0,3 Millionen mehr Menschen als noch vor 2 Jahren.
Entwickelt sich die Gesellschaft wie in der Prognose, werden weiterhin mehr und mehr Pflegeheime benötigt.
In den nächsten 30 Jahren wird sich der Anteil der über 80 Jährigen an der Gesamtbevölkerung voraussichtlich verdreifachen.
Eine steigende Lebenserwartung und rückläufige Geburtenraten führen zur stetigen Alterung der Bevölkerung.
Häufige Fragen zu Pflegeimmobilien
Welche Auswirkungen hat der Leerstand des eigenen Pflegeappartements?
Ob das eigene Appartement gerade leer steht oder nicht bekommt der Eigentümer nicht mit. Der Mieter für den Eigentümer ist der Betreiber, nicht der Bewohner. Der Eigentümer erhält daher auch bei vorübergehendem Leerstand seines Appartements seine Miete in voller Höhe.
Der Betreiber überweist – unabhängig von der Belegungsquote des Hauses – jeden Monat die Miete für die gesamte Einrichtung gemäß dem geschlossenen Mietvertrag an die Hausverwaltung. Diese verteilt anschließend die Miete des gesamten Pflegeheims entsprechend den Miteigentumsanteilen an die Eigentümer.
Was passiert, wenn der Pflegeheimbetreiber Insolvenz anmeldet?
Es wird ein neuer Pflegeheimbetreiber ausgewählt. Wir stehen im engen Kontakt zu allen namenhaften Betreiberketten und den Hausverwaltungen der einzelnen Pflegeeinrichtungen.
Die Hausverwaltung prüft regelmäßig die Belegungsquote der Einrichtung und die wirtschaftliche Situation des Betreibers. So kann rechtzeitig reagiert werden, um eine reibungslose Übernahme des insolventen Betreibers zu gewährleisten.
Der neue Betreiber übernimmt dann das Haus mit Personal und Bewohnern und führt den Heimbetrieb direkt fort.
Ist es möglich, das erworbene Pflegeappartement im Bedarfsfall selbst zu nutzen?
Die Kündigung auf Eigenbedarf wie bei normalen Wohnimmobilien ist zwar ausgeschlossen, aber mit dem Erwerb eines Pflegeappartements erhält der Käufer ein Vorbelegungsrecht für sich und seine Familie (teilweise bis zum 3. Verwandtschaftsgrad).
Sollte Sie also für sich oder Angehörige einen Pflegeplatz benötigen, ermöglicht Ihnen das bevorzugtes Belegungsrecht, an den etwaigen Wartelisten der Betreiber vorbei den nächsten freien Platz im Haus zu erhalten.
Was versteht man unter dem Begriff „erweitertes Vorbelegungsrecht“?
Oft gilt das Vorbelegungsrecht bei Erwerb eines Pflegeappartements nicht nur in dem Objekt, in dem man sein Pflegeappartement gekauft hat, sondern auch in allen anderen aktuellen und zukünftigen Pflegeeinrichtungen des jeweiligen Betreibers bundesweit.
Sollte beim Kauf die Lage eines Pflegeappartements innerhalb des Objektes berücksichtigt werden?
Die Lage innerhalb des Hauses ist erst einmal unerheblich. Die Ausrichtung nach Nord, Süd, Ost oder West oder das jeweilige Stockwerk kann bei Erwerb des Appartements vernachlässigt werden. Auch beim Wiederverkauf kommt es nicht auf die Lage im Objekt an, sondern darauf, wie lange der Pachtvertrag noch läuft, wie viel in der Instandhaltungsrücklage ist und ob insgesamt alles reibungslos läuft.
Entgegen den Ansprüchen beim Kauf einer „normalen“ Mietwohnung, sind beispielsweise häufig die Zimmer in Richtung belebter Straße bei den Bewohnern begehrt und nicht die Zimmer mit dem Blick ins ruhige Grüne.
Was passiert nach Ablauf des langfristigen Pachtvertrages?
Der Betreiber hat, je nach Pachtvertrag, ein oder zweimal die Möglichkeit den Pachtvertrag direkt um 5 Jahr zu verlängern. Von dieser Möglichkeit machen die Betreiber erfahrungsgemäß oft Gebrauch. Alternativ kann mit dem Betreiber auch wieder ein neuer langfristiger Pachtvertrag geschlossen werden.
Eine weitere Möglichkeit wäre, ein neuer langfristiger Pachtvertrag mit einem anderen Betreiber zu schließen. Das kommt selten vor, weil die Betreiber meist unbedingt in „ihrem“ Haus bleiben wollen.
Sollten schließlich Pflegeheime nicht mehr benötigt werden, könnte das Haus auch einer anderen Nutzung zugeführt werden (beispielsweise Hotel, Studentenwohnheim, …).
Können Pflegeeinheiten problemlos vererbt, verschenkt oder wieder verkauft werden?
Ja! Mit dem eigenen Grundbuchblatt ausgestattet können Pflegeappartements beliebig vererbt, verschenkt, verkauft oder beliehen werden.
Muss ich bei der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung persönlich anwesend sein?
Es ist keine persönliche Anwesenheit zwingend erforderlich, da Ihr Stimmrecht auch ein bevollmächtigter Vertreter ausüben kann.
Sehr gerne vertreten wir Sie kostenfrei bei Eigentümerversammlungen!
Was ist eine Pre-Opening Phase?
Als Pre-Opening-Phase bezeichnet man die die ersten Monate des langjährigen Miet- oder Pachtvertrages, in welcher der Betreiber keine Miete zahlen muss. Vereinfacht gesprochen also eine mietfreie Zeit zu Beginn des Miet-/Pachtverhältnisses.
Diese Phase verfolgt den Zweck, dem Betreiber den Betriebsstart zu erleichtern. Ein Pflegeheim kann nicht direkt zu Beginn voll belegt werden. Die Einrichtungen werden sukzessive mit Bewohnern und Personal gefüllt.
Die Dauer der Pre-Opening-Phase beträgt in der Regel zwischen 3 und 9 Monaten, je nach Miet-/Pachtvertrag.
Ist der Standort der Pflegeimmobilie wichtig?
Ja! Im Vorfeld wird der Standort der Pflegeimmobilie umfassend geprüft. Vor allem der Bedarf an Pflegeplätzen spielt hierbei eine große Rolle. Nur wenn dieser langfristig gegeben ist, wird eine Einrichtung gebaut. Auch die Infrastruktur (Mikro- und Makrostandort) ist nicht unerheblich.
Wie hoch sind in der Regel die monatlichen Nebenkosten?
Die monatlichen Nebenkosten bei Pflegeappartements belaufen sich zu Beginn meist auf 20-30 €. Darin enthalten sind die Hausverwaltergebühren (ca. 10-20 €) sowie eine Instandhaltungsrücklage (z.B. 5 € zu Beginn) sowie sonstige Kosten (z.B. Kontoführungsgebühr). Wir raten dazu, die Instandhaltungsrücklage im Laufe der Zeit anzuheben.
Wie läuft der Kauf einer Pflegeimmobilie bei uns ab?
Nach Ihrer Kontaktaufnahme, z.B. über die Webseite, werden Sie von unserem Expertenteam telefonisch oder persönlich beraten. Sollten Sie anschließend Interesse am Kauf einer Pflegeimmobilie haben, reservieren wir Ihnen die gewünschte Einheit kostenlos und unverbindlich. Wir lassen Ihnen alle relevanten und gewünschten Informationen und Unterlagen zukommen (z.B. Prospekt etc.). Im nächsten Schritt erhalten Sie vom Notar die Kaufunterlagen (Kaufvertragsentwurf und Teilungserklärung), damit Sie diese in Ruhe sichten können. Sollte eine Finanzierung geplant sein, kann diese bzw. die ggf. dazugehörige Grundschuld beim anschließenden Notartermin selbstverständlich direkt mitbeurkundet werden. Da wir einen engen Kontakt zu unseren Kunden pflegen und an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert sind, falls gewünscht, unterstützen wir Sie auch nach dem Kauf bei aufkommenden Fragen und vertreten Sie auf den jährlich stattfindenden Eigentümerversammlungen, falls Sie nicht persönlich erscheinen können oder möchten.
Wie sieht der Zweitmarkt bei Pflegeimmobilien aus?
Wir arbeiten nun seit über 25 Jahren im Bereich Seniorenimmobilien und haben über die Zeit alle Pflegeappartements, die wir in den Wiederverkauf bekommen haben, binnen ca. 8 Wochen mindestens zum ursprünglichen Kaufpreis zuzüglich Nebenkosten bzw. mehr wieder verkauft.
Besonders durch den indexierten Mietvertrag mit steigenden Mieten über die Jahre ist mit einem höheren Wiederverkaufswert des Appartements zu rechnen.
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Pflegeimmobilien kaufen in Zeiten einer globalen Pandemie (Corona)
Die derzeitige Coronapandemie hat unserer Erfahrung nach keine Auswirkung auf die Attraktivität von Pflegeimmobilien als Kapitalanlage. Die Nachfrage nach unseren Objekten ist ungebrochen.
Der Betrieb von Pflegeeinrichtungen ist durch die aktuelle Pandemie hinsichtlich mehr Arbeitsaufwand und Vorsichtsmaßnahmen betroffen. Keineswegs steht es zur Diskussion die Einrichtung im Rahmen eines Lockdowns zu schließen wie es mit Einzelhandelsgeschäften der Fall war. Demnach gibt es auch keinen Mietausfall wegen Corona bei Pflegeeinrichtungen.
Eine Pandemie samt Lockdown hat keine Auswirkung darauf, dass Menschen pflegebedürftig sind und werden. Demnach ist der Bedarf an Pflegeeinrichtungen und Pflegeplätzen nicht betroffen. Eine etwaige Übersterblichkeit führt bislang nicht zu einem reduzierten Bedarf an Pflegeplätzen. Sollte es dazu kommen, wäre es ein kurzfristiges, vorübergehendes Phänomen, da nach wie vor eine verbesserte medizinische Versorgung, gesundheitsbewusstes Verhalten die Lebensdauer von Menschen verlängert und zu mehr Menschen in der in Frage kommenden Altersklasse führt.
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